Ambulant betreutes Wohnen für Abhängigkeitserkrankte Gera
Aufnahmevoraussetzungen
• Freiwilligkeit
• abgeschlossene
Entgiftungs- bzw. Entwöhnungsbehandlung
• die
Bereitschaft zu einem abstinenten Leben ohne Suchtmittel
• Gemeinschaftsfähigkeit
• Kostenübernahmeerklärung
des örtlichen Sozialhilfeträgers