Das Sozialtherapeutische Übergangswohnheim ist eine Einrichtung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII und einer Suchtproblematik oder Suchterkrankung.
Es ist eine staatlich anerkannte Einrichtung zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter (gem. §§ 35, 36 BtMG).
Wir begleiten Menschen in stationärer Sozialtherapie, die sehr jung oder über viele Jahre im Strafvollzug waren und von dieser Lebensgeschichte deutlich geprägt sind.
Gemeinsam suchen wir nach „Möglichkeiten des Anhaltens und nach Wegen der Neuorientierung“.
Ziele
• Beratung, persönliche Betreuung
• Wahrnehmung und Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten
• Entwicklung von Verantwortung und Autonomie
• Erlernen des Umgangs mit Konflikten und Krisen
• Integration in soziale und berufliche Lebensperspektiven
• Ausbildung
• Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
• Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
Therapieangebote
• Einzel und Gruppengesprächstherapie
• Begleitung und Assistenz bei Behördenangelegenheiten
• tagesstrukturierende Angebote
• Beschäftigungstherapie
• Arbeitstherapie
• Reparatur und Renovierungsarbeiten
• Gärtnerei und Kleintierhaltung
• Hauswirtschaftstraining
• EDV Kommunikation
• Kooperation mit der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE / Vermittlung und Begleitung in
• Praktika
• Schul- und Berufsausbildung
• Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
• Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
• Arbeitsplätze des 1. Arbeitsmarktes
• Ergotherapie
• kreatives Arbeiten z. B. mit Farben, Ton, Textilien, Holz, Speckstein etc.
• Fotografieren und Entwickeln
• Körpertherapie und Sport
• Therapeutisches Reiten
• Entspannungstherapie
• Antiaggressionstraining
• Kraftsport
• Ringen
• Boxen
• Bogenschießen
• Klettern
• Joggen
• Fußball
• Volleyball
• Tischtennis
• gemeinsame Freizeitaktivitäten